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Erklärung zur Barrierefreiheit

Last reviewed: 24. März 2026

FotoLab ist bestrebt, unsere Website für jedermann zugänglich zu machen. In dieser Erklärung wird erklärt, was wir tun, welche Standards wir befolgen und wie Sie uns kontaktieren können, wenn etwas bei Ihnen nicht funktioniert.

1. Unser Engagement

Wir glauben, dass jeder Mensch – unabhängig von seinen Fähigkeiten, seinem Gerät oder seiner Situation – die Möglichkeit haben sollte, auf unserer Website zu surfen, sich über unsere Produkte zu informieren und auf alle benötigten Informationen zuzugreifen. Wir entwerfen und erstellen unsere Website nach international anerkannten Barrierefreiheitsstandards und arbeiten kontinuierlich daran, das Erlebnis für alle Benutzer zu verbessern.

2. Konformitätsstandard

Ziel dieser Website ist es, den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1, Stufe AA, zu entsprechen. WCAG ist eine Reihe von Empfehlungen, die vom World Wide Web Consortium (W3C) erstellt wurden – der Organisation, die weltweit Webstandards festlegt. Stufe AA ist der von den Barrierefreiheitsgesetzen in der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten anerkannte Standard. Es umfasst Dinge wie:

  • Stellen Sie sicher, dass der Text ausreichend Kontrast zum Hintergrund aufweist, damit er gut lesbar ist.
  • Sicherstellen, dass alle Funktionen mit einer Tastatur und nicht nur mit einer Maus funktionieren.
  • Bereitstellung von Textalternativen für Bilder, damit Screenreader sie beschreiben können.
  • Stellen Sie sicher, dass die Website gut funktioniert, wenn Sie hineinzoomen oder den Text vergrößern.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Navigation auf allen Seiten konsistent und vorhersehbar bleibt.

3. Von uns unterstützte unterstützende Technologien

Wir entwerfen und testen unsere Website so, dass sie mit den unterstützenden Technologien funktioniert, auf die sich Menschen täglich verlassen.

Bildschirmleseprogramme

Screenreader sind Software, die laut vorliest, was auf dem Bildschirm angezeigt wird, und so blinden oder sehbehinderten Menschen beim Navigieren auf Websites hilft.

  • NVDA (kostenlos, Windows) – ein beliebter Open-Source-Screenreader.
  • JAWS (Windows) – weit verbreitete Bildschirmlesesoftware für Desktop-Browser.
  • VoiceOver (macOS und iOS) – Apples integrierter Bildschirmleser für Mac und iPhone.
  • TalkBack (Android) – Googles integrierter Bildschirmleser für Android-Geräte.

Tastaturnavigation

Jedes interaktive Element auf dieser Website – Links, Schaltflächen, Menüs und Formulare – kann nur über eine Tastatur erreicht und bedient werden.

  • Mit der Tabulatortaste wird der Fokus vorwärts auf der Seite verschoben. Umschalt + Tab bewegt sich rückwärts.
  • Enter oder Space aktiviert Schaltflächen und Links.
  • Escape schließt Menüs und Popups.
  • Wenn Sie auf einer beliebigen Seite zum ersten Mal die Tabulatortaste drücken, wird der Link „Zum Inhalt springen“ angezeigt, sodass Sie über die Navigation hinaus direkt zum Hauptinhalt springen können.

Browser-Zoom

Sie können den Text vergrößern oder vergrößern und die Website passt sich an.

  • Die Website unterstützt eine Vergrößerung bis zu 200 %, ohne dass Inhalte oder Funktionalität verloren gehen.
  • Der Text fließt bei allen Zoomstufen ordnungsgemäß um.
  • Sie können die Standardtextgröße Ihres Browsers erhöhen und das Layout wird angepasst.

Weitere unterstützte Funktionen

Wir unterstützen außerdem:

  • Hoher Kontrastmodus und benutzerdefinierte Farbeinstellungen in Ihrem Betriebssystem.
  • Spracherkennungssoftware (z. B. Dragon NaturallySpeaking).
  • Werkzeuge zur Bildschirmvergrößerung.
  • Benutzerdefinierte Stylesheets und Browsererweiterungen für bessere Lesbarkeit.

4. In diese Website integrierte Barrierefreiheitsfunktionen

Folgendes haben wir in die FotoLab-Website integriert, um die Barrierefreiheit zu unterstützen:

  • Semantisches HTML – wir verwenden die richtigen Überschriftenebenen und eine sinnvolle Seitenstruktur, damit Screenreader problemlos navigieren können.
  • ARIA-Beschriftungen – interaktive Elemente wie Menüs und Schaltflächen verfügen über beschreibende Beschriftungen, die von Screenreadern angekündigt werden.
  • Reduzierte Bewegung – Wenn Sie in Ihren Geräteeinstellungen „Bewegung reduzieren“ aktiviert haben, werden alle Animationen automatisch deaktiviert.
  • Fokusindikatoren – Wenn Sie mit einer Tastatur navigieren, zeigt ein sichtbarer Umriss an, welches Element aktuell ausgewählt ist.
  • Alt-Text auf Bildern – Bilder enthalten Beschreibungen, damit Screenreader vermitteln können, was angezeigt wird.
  • Responsive Design – die Website passt sich verschiedenen Bildschirmgrößen an und funktioniert gut auf mobilen Geräten.
  • Konsistente Navigation – Menüs und Seitenlayouts folgen auf der gesamten Website demselben Muster.
  • Sprachattribute – jede Seite deklariert ihre Sprache, sodass Screenreader die richtige Aussprache verwenden.
  • Zum Inhalt springen – über einen Link oben auf jeder Seite können Tastaturbenutzer direkt zum Hauptinhalt springen.

5. Rechtlicher Rahmen

Unsere Bemühungen zur Barrierefreiheit orientieren sich an der folgenden Gesetzgebung. Alle drei verweisen auf denselben Kernstandard: WCAG 2.1 Level AA.

Europäische Union – Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA)

Die EAA (Richtlinie 2019/882) trat am 28. Juni 2025 in Kraft und verlangt, dass in der EU angebotene digitale Produkte und Dienstleistungen den Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Unsere Website folgt der harmonisierten Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Level AA verweist.

Vereinigtes Königreich – Equality Act 2010

Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet Dienstleister, angemessene Anpassungen vorzunehmen, damit Menschen mit Behinderungen nicht erheblich benachteiligt werden. Der UK Government Digital Service empfiehlt WCAG 2.1 Level AA als Standard für Websites.

Vereinigte Staaten – Americans with Disabilities Act (ADA)

Das ADA verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. US-Gerichte und das Justizministerium erkennen WCAG 2.1 Level AA als Standard für die Barrierefreiheit von Websites gemäß Titel III des ADA an.

International

Für Benutzer in anderen Ländern befolgen wir die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA des W3C – den weltweit anerkannten Standard für Web-Barrierefreiheit. Viele Länder, darunter Kanada (Accessible Canada Act), Australien (Disability Discrimination Act) und andere, beziehen sich auf WCAG als Grundlage.

6. Bekannte Einschränkungen

Wir arbeiten hart daran, die Barrierefreiheit auf der gesamten Website aufrechtzuerhalten. In einigen Bereichen kann es jedoch zu Einschränkungen kommen, an deren Lösung wir noch arbeiten:

  • Inhalte von Drittanbietern – einige eingebettete Inhalte von externen Diensten (z. B. Videoplayer oder Social-Media-Widgets) erfüllen möglicherweise nicht vollständig die Barrierefreiheitsstandards. Wir wählen Anbieter aus, die der Barrierefreiheit Priorität einräumen und nach Möglichkeit Alternativen anbieten.
  • PDF-Dokumente – sollten herunterladbare Dokumente nicht vollständig zugänglich sein, kontaktieren Sie uns bitte und wir stellen Ihnen die Informationen in einem alternativen Format zur Verfügung.
  • Neue Inhalte – wenn neue Seiten oder Funktionen hinzugefügt werden, kann es eine kurze Zeit dauern, bis sie vollständig auf Barrierefreiheit getestet werden.

7. Feedback & Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit der FotoLab-Website. Wenn Sie auf Barrieren stoßen, Schwierigkeiten bei der Nutzung eines Teils der Website haben oder Verbesserungsvorschläge haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an hello@fotolabai.com mit dem Betreff "Accessibility Feedback". Wenn Sie uns kontaktieren, ist es hilfreich, wenn Sie Folgendes angeben können:

  • Die Webadresse (URL) der Seite, auf der das Problem aufgetreten ist.
  • Eine Beschreibung des Problems.
  • Die unterstützende Technologie, die Sie verwendet haben (falls vorhanden).
  • Ihr Browser und Ihr Betriebssystem.

8. Durchsetzung und Ihre Rechte

Unser Ziel ist es, innerhalb von 5 Werktagen auf Feedback zur Barrierefreiheit zu antworten und gemeldete Probleme so schnell wie möglich zu lösen. Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht auf Eskalation:

europäische Union

Sie können sich an Ihre nationale Durchsetzungsbehörde wenden. Jeder EU-Mitgliedsstaat hat eine Behörde benannt, die für das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit zuständig ist. Eine Liste wird von der Europäischen Kommission geführt.

Vereinigtes Königreich

Sie können sich an den Equality Advisory and Support Service (EASS) oder die Equality and Human Rights Commission (EHRC) wenden.

Vereinigte Staaten

Sie können eine Beschwerde beim US-Justizministerium, Civil Rights Division, einreichen oder sich bezüglich Ihrer Rechte gemäß dem ADA an einen qualifizierten Anwalt wenden.

9. Überprüfung und Aktualisierungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 24. März 2026 überprüft. Wir überprüfen und aktualisieren diese Erklärung mindestens einmal im Jahr oder immer dann, wenn wesentliche Änderungen an der Website vorgenommen werden.